Unter der A-Sprache oder der aktiven Sprache eines/r Dolmetschers/in ist seine Muttersprache zu verstehen. Beherrscht ein/e DolmetscherIn andere Sprachen auf ebenso hohem Niveau wie seine Muttersprache, dann zählen auch diese Sprachen als A-Sprachen.
Unsere Leistungen verrechnen wir nach folgenden Kriterien:
Siehe "A-Sprache".
Sprache des Textes, aus dem die Übersetzung erfolgt.
Text, aus dem eine Übersetzung (Zieltext) verfasst wird.
Siehe "Menschen- oder maschinenübersetzt".
Unter B-Sprache ist eine weitere aktive Sprache des Dolmetschers zu verstehen. Diese ist nicht seine Muttersprache.
Siehe "GerichtsdolmetscherIn".
Beglaubigte Übersetzungen – meist für behördliche oder gerichtliche Zwecke – dürfen nur von gerichtlich beeideten DolmetscherInnen vorgenommen werden. Grundsätzlich benötigt der Gerichtsdolmetscher bzw. die Gerichtsdolmetscherin Ihr Originaldokument oder eine beglaubigte Kopie, damit keine Behörde Zweifel an der Richtigkeit des Ausgangstextes erheben kann. Dadurch wäre die Übersetzung für Sie wertlos. Erkundigen Sie sich am besten zuerst bei der Stelle, die von Ihnen eine Übersetzung verlangt, ob eine beglaubigte Übersetzung erforderlich ist. Wenn ja, welche Dokumente zu übersetzen und zu beglaubigen sind. So können Sie das Übersetzungsvolumen so gering wie möglich halten. Wir übernehmen dann gerne Ihre Übersetzung.
Bestätigung der Richtigkeit einer Übersetzung durch eine/n GerichtsdolmetscherIn.
Eine Aufstellung der weltweiten Übersetzerverbände und -organisationen finden Sie hier.
Septuaginta - Die Septuaginta ist die altgriechische Übersetzung des hebräischen Tanach bzw. Alten Testaments und die älteste durchgehende Bibelübersetzung überhaupt. Sie entstand 247 v. Chr. und wurde der Legende nach von 72 Übersetzern in 72 Tagen angefertigt.*
Rosettastein - Der Rosettastein ist eine halbrunde, steinerne Stele mit einem in drei Schriften eingemeißelten Text, der maßgeblich zur Entzifferung der ägyptischen Hieroglyphen beitrug. Er befindet sich heute im British Museum in London. Er stammt aus dem Jahr 196 v. Chr. *
Unter C-Sprache ist eine passive Sprache zu verstehen, das heißt eine Sprache, die der Dolmetscher vollständig versteht und aus der er übersetzen kann, in die er jedoch nicht optimal übersetzen kann.
Dolmetschen steht für das mündliche Übertragen einer gesprochenen Rede von einer in eine andere Sprache. Es wird grundsätzlich unterschieden zwischen Konsekutivdolmetschen und Simultandolmetschen.
Ein Dolmetscher ist ein Sprachmittler, der – im Gegensatz zum Übersetzer – gesprochenen Text mündlich oder mittels Gebärdensprache von einer Ausgangssprache in eine Zielsprache überträgt.
Das Dolmetschen ist zum einen durch die Flüchtigkeit des gesprochenen Wortes, zum anderen durch nonverbale Körpersprache, aber vor allem auch durch Redegeschwindigkeit und -verständlichkeit geprägt.
Die Berufsbezeichnungen „Dolmetscher“ und „Konferenzdolmetscher“ sind in Österreich gesetzlich nicht geschützt, wodurch die Berufsausübung auch ohne eine entsprechende Prüfung möglich ist. Vor missbräuchlicher Verwendung geschützt sind aber mit bestimmten Abschlüssen oder Zulassungen verbundene Bezeichnungen wie „öffentlich bestellter und beeidigter Dolmetscher“, „staatlich geprüfter Dolmetscher“, „allgemein beeidigte Dolmetscherin“, „allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Dolmetscher“ sowie durch einen Hochschulabschluss erworbene Titel (etwa „Diplom-Dolmetscher“).*
Siehe "Dolmetschen".
FachübersetzerInnen spezialisieren sich auf Texte in bestimmten Fachgebieten wie beispielsweise das Finanzwesen, die IT-Branche oder die Medizin. Fachübersetzungen machen den größten Anteil des Übersetzungsmarktes aus. Ein/e ÜbersetzerIn ist jedoch nicht umso besser, je mehr Fachgebiete und Sprachen er anbietet, denn es ist sehr zeitaufwändig, sich in jedem Fachbereich terminologisch und sachlich auf dem neuesten Stand zu halten.
Zu den Fachübersetzern zählen auch die gerichtlich beeideten Übersetzer. Sie erstellen Übersetzungen von Verträgen oder Urkunden und bescheinigen deren korrekte Übertragung in die Zielsprache. In Österreich sind die Gerichtsdolmetscher für die Beglaubigung von Übersetzungen zuständig.*
Siehe "Fachübersetzer".
Bei dieser Dolmetschform wird das Gesagte einem oder maximal zwei Zuhörern ohne Zeitverlust, also simultan, ins Ohr geflüstert. Der Nachteil des Flüsterdolmetschens liegt darin, dass dieser Dolmetschdienst wegen der Nebengeräusche für den Dolmetscher belastend ist und dass die anderen Teilnehmer in ihrer Aufmerksamkeit gestört sind. Sinnvoll ist Flüsterdolmetschen dann, wenn lediglich für eine Einzelperson gedolmetscht werden soll. Wahlweise kann auch mit einem mobilen Gerät („Flüsterkoffer“) gearbeitet werden. Der Dolmetscher sitzt möglichst am Rande der Versammlung und spricht ganz leise in ein Mikrofon, ohne den Vortragenden und die Zuhörer dadurch zu stören. Die Teilnehmer können den Dolmetschdienst mit Funkkopfhörern verfolgen. Auch beim Flüsterdolmetschen sind in der Regel zwei DolmetscherInnen pro Sprache erforderlich.
Unsere Übersetzungen werden in der Regel als Texte in Word©-Format geliefert. Bei Bedarf können wir auch in Excel© und Powerpoint©-Formaten liefern.
Alle Texte werden bei Futura nicht nur übersetzt, sondern auch einwandfrei Korrektur gelesen. Ihre Texte werden von Übersetzerinnen und Übersetzern unseres Vertrauens übersetzt. Es erfolgt keine Weitergabe an Sublieferanten.
DolmetscherInnen, die nach einem gerichtlich geleisteten Eid Urkundenübersetzungen anfertigen und zum Dolmetschen vor Behörden und Gerichten zugelassen sind. Der Gerichtsdolmetscher bzw. die Gerichtsdolmetscherin ist ein/e DolmetscherIn, der/die speziell für Gerichte und Behörden zur Verfügung steht und dementsprechende spezifische Kenntnisse haben muss. Der Gerichtsdolmetscher bzw. die Gerichtsdolmetscherin ist aufgrund des strengen Auswahlverfahrens besonders qualifiziert und aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen besonders vertrauenswürdig. So ist er/sie z.B. von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die von ihm/ihr angefertigten beglaubigten Übersetzungen sind amtsgültig und der/die DolmetscherIn haftet für deren Richtigkeit.
[Quelle: www.gerichtsdolmetscher.at]
Bei juristischen Angelegenheiten kommt es immer wieder auf die rechtlichen Feinheiten an. Korrekte Übersetzungen auf diesem Gebiet können nur von professionellen Übersetzerinnen und Übersetzern durchgeführt werden, die über sehr spezifische Kenntnisse verfügen. Die Formulierungen bei dieser Art von Dokumenten müssen sehr exakt sein und dürfen keine Zweideutigkeiten zulassen. Aus diesem Grund setzen wir nur Übersetzerinnen und Übersetzer ein, die qualifiziert sind, um juristische Texte zu übersetzen. Ob Sie die Übersetzung eines Vertrags, einer Vorladung oder einer Klage benötigen, Sie können davon ausgehen, dass das übersetzte Dokument, das Sie erhalten werden, 100%ig korrekt sein wird.
Wir sorgen dafür, dass die richtige Übersetzerin bzw. der richtige Übersetzer mit der Übersetzung Ihres Textes beauftragt wird. Das heißt, wenn Sie RechtsanwältIn oder NotarIn sind und Sie die Übersetzung von Unterlagen in Zusammenhang mit einem rechtlichen Fall benötigen, oder Sie z.B. ein Haus in Frankreich gekauft haben und eine Übersetzung der Verkaufsunterlagen benötigen, werden wir die für diesen Fall richtigen ÜbersetzerInnen einsetzen.
Vertraulichkeit wird bei uns groß geschrieben. Alle Unterlagen, die in unsere Hände gelangen, werden strikt vertraulich behandelt. Das ist auch der Grund, warum sich viele Kunden auf uns verlassen, und das über Jahre hindurch.
Manche Übersetzungsbüros handeln Kundenbestellungen an internationalen Internetbörsen wie auf einem Bazar und vergeben Aufträge an den billigsten Anbieter. Bei Futura setzen wir für Ihre Aufträge nur ÜbersetzerInnen ein, zu denen bereits eine langjährige gute Vertrauensbasis besteht. So können wir für Sie eine kontinuierlich hohe Qualität sicherstellen.
Beim Konsekutivdolmetschen erfolgt der Dolmetschdienst ohne Dolmetschanlage. Der/die DolmetscherIn überträgt die Worte des Redners zeitlich versetzt (konsekutiv) in die jeweils andere Sprache. Dadurch verlängert sich die Veranstaltungsdauer pro Zielsprache auf ungefähr das Doppelte. Diese Art des Dolmetschens eignet sich vor allem bei einer begrenzten Teilnehmerzahl und ist nur bei zwei Arbeitssprachen sinnvoll. Typische Fälle für Konsekutivdolmetschen sind Geschäftsverhandlungen, Produktpräsentationen, Pressekonferenzen und Werksführungen.
Überarbeitung eines Zieltextes auf inhaltliche Übereinstimmung mit dem Ausgangstext sowie auf orthographische und grammatikalische Fehler.
Haben Sie bei einer Übersetzung ein ungutes Gefühl? Wir sagen Ihnen im Vorfeld kostenlos, ob die Übersetzung grundsätzlich brauchbar ist oder nicht. Wenn nicht, sollten Sie eine Neuübersetzung in Betracht ziehen, die unter Umständen günstiger als eine Korrektur sein kann. Im Auftragsfall wird das Korrekturlesen nach Stunden oder als Prozentsatz einer Neuübersetzung verrechnet.
Das Lektorat ist eine Abteilung in einem Verlag oder einer Übersetzungsagentur. Dort arbeiten überwiegend literarische MitarbeiterInnen, so genannte LektorInnen, deren Aufgabe es ist, Texte auf Rechtschreib- und/oder Grammatikfehler zu überprüfen und gegebenenfalls auch stilistisch oder inhaltlich zu verbessern.*
Die literarische Übersetzung ist die wahrscheinlich bekannteste bzw. in der Öffentlichkeit meistdiskutierte Erscheinungsform des Übersetzens, macht jedoch nur einen geringen Anteil des Übersetzungsmarktes aus. Literarische Übersetzungen spielten und spielen eine bedeutende Rolle für den interkulturellen Austausch, das Bild anderer Kulturen in einer bestimmten Sprachgemeinschaft und die Entwicklung nationaler Kultur und Identität. Ein bekanntes Beispiel für die Bedeutung der Auseinandersetzung mit fremden Literaturen ist die Epoche der deutschen Romantik, in der, u.a. durch August Wilhelm von Schlegel, Dorothea und Ludwig Tieck auch heute noch viel genutzte Übersetzungen von Werken europäischer Schriftsteller wie Shakespeare oder Cervantes entstanden.*
Medizinische Übersetzungen sind ein Fall für sich, da ein Fehler in diesem Bereich sehr ernsthafte Konsequenzen haben kann. Wer auf dem Gebiet der medizinischen Übersetzung tätig ist, muss über ein großes Wissen an Fachtermini aus der lateinischen und griechischen Sprache verfügen sowie Akronyme, die recht oft verwendet werden, kennen. Ein weiteres Problem stellen Anglizismen und neuartige Begriffe dar, für die es oft noch keine treffenden Übersetzungen gibt.
Bei gesetzlich zwingenden Unterlagen für die Pharmaindustrie, wie z.B. Gutachten, Dossiers, Fachinformationen, Beipackzetteln etc. sollen medizinisch ausgebildete Übersetzerinnen und Übersetzer über solide wissenschaftliche Kenntnisse verfügen sowie etliche Richtlinien und Vorschriften kennen. Bei technischen Dokumentationen, wie Anleitungen oder Beschreibungen für Geräte und Instrumente wird von ÜbersetzerInnen sowohl technisches als auch medizinisches oder pharmazeutisches Wissen verlangt.
Die Frage ist nicht abwegig. Heutzutage setzt sich nämlich zunehmend der Trend durch, Übersetzungen maschinell d.h. durch Übersetzungssoftware zu erstellen. Diese Anwendungen stellen eine große Hilfe für Übersetzerinnen und Übersetzer dar, besonders bei umfangreichen Dokumenten. Sie können aber den menschlichen Intellekt nicht ersetzen. Die sich daraus ergebenden Übersetzungen müssen bearbeitet und Korrektur gelesen werden, um brauchbare Resultate zu erreichen. Ob diese zweite wichtige Phase wirklich stattfindet, ist für die Qualität entscheidend. Manche Übersetzerinnen und Übersetzer glauben, dass Korrektur lesen darin besteht, einfach das Rechtschreibungsprogramm einen Durchlauf machen zu lassen. Auch das ist kein Ersatz für ein einwandfreies Korrektur lesen bei frischem Verstand. Ohne Korrektur lesen ist keine Übersetzung fertig.
Mit der Erledigung eines jeden Auftrags ist bei Übersetzungsbüros ein gewisser Mehraufwand für Verwaltungsarbeit, Weiterleiten und Empfangen der Texte, Kontrolle, Korrekturlesen, Austausch von Informationen, Telefonaten, elektronisches Archiv etc., verbunden. Bei einem Text mit einem gewissen Umfang fällt dieser Mehraufwand nicht so sehr ins Gewicht und wird daher nicht verrechnet.
Wenn der Text aber kleiner als eine bestimmte Menge ist, fallen die mit dem Mehraufwand verbundenen Kosten überproportional an. Aus diesem Grund werden von Übersetzungsbüros in der Regel unter einer bestimmten Menge sogenannte Mindestsätze verrechnet.
Zwischen ÜbersetzerIn und Übersetzungsbüro besteht eine fixe Vereinbarung, die ein fixes Honorar für Mindestmengen vorsieht. Solche Vereinbarungen werden in der Übersetzungsbranche weitgehend praktiziert und davon abzugehen ist eigentlich nicht üblich. Unsere Firmenpolitik sieht eine Änderung der vereinbarten Honorarsätze nicht vor, lediglich konjunkturell bedingte Anpassungen alle paar Jahren.
Um den Mindesttarif zu vermeiden, wird empfohlen, mehrere kleine Texte zusammenzustellen, bis ein größerer Auftrag zustande kommt.
Eine Normzeile besteht aus 55 Anschlägen inklusive Leerzeichen.
Siehe "Ausgangstext".
Siehe "C-Sprache".
Übersetzbarkeit: Ein bloßes Übertragen des Textinhaltes von der Ausgangs- in die Zielsprache ist nicht möglich. Der Übersetzer bzw. die Übersetzerin muss sich entscheiden, ob er/sie den notwendigerweise fremdartigen Text an die eigene Sprache angleicht und dessen Fremdartigkeit so zu verdecken versucht, oder ob er diese Fremdartigkeit gerade mit den Mitteln der eigenen Sprache nachbilden möchte. Beide Verfahren sind legitim. Eine Entscheidung, welche Version „näher“ am Original ist, lässt sich nicht allein durch Verweis auf die Textgrundlage fällen.
Es zeigt sich, dass in natürlichen menschlichen Sprachen im Prinzip alles ausgedrückt werden kann. Wenn es für bestimmte Begriffe oder Konzepte keine eigenen Worte gibt, so können sie auf andere Weise ausgedrückt werden, durch andere ähnlich lautenden Formen oder Umschreibung, Paraphrase bzw. Rückgriff auf andere Konzepte.*
Wie auf alle anderen Produktionsprozesse und Dienstleistungen können auch auf Übersetzungsprozesse Normen angewendet werden, die der Sicherung eines festgelegten Qualitätsniveaus dienen sollen. In Österreich werden folgende Normen angewendet:
ÖNORM D 1200:2000-12-01. Inhalt: Dienstleistungen, Übersetzen und Dolmetschen, Übersetzungsleistungen, Anforderungen an die Dienstleistung und an die Bereitstellung der Dienstleistung.
ÖNORM D 1201:2000-07-01. Inhalt: Dienstleistungen, Übersetzen und Dolmetschen, Übersetzungsleistungen, Übersetzungsverträge.
ÖNORM D 1202:2002-02-01. Inhalt: Dienstleistungen, Übersetzen und Dolmetschen, Dolmetschleistungen, Anforderungen an die Dienstleistung und an die Bereitstellung der Dienstleistung.
ÖNORM D 1203:2002-02-01. Inhalt: Dienstleistungen, Übersetzen und Dolmetschen, Dolmetschleistungen, Dolmetschverträge.
ÖNORM D 1210:2004-01-01. Inhalt: Anforderungen an die Dienstleistung der Technischen Kommunikation und Technischen Dokumentation.
Mehr dazu: http://www.on-norm.at/publish/home.html
Eine prominente Figur in der Übersetzungsgeschichte ist Hieronymus (ca. 331–420 n. Chr.), der später heiliggesprochen wurde und jetzt auch als Schutzheiliger der Übersetzer gilt. Hieronymus wurde von Papst Damasus I. beauftragt, ausgehend von anerkannten griechischen Texten eine Übersetzung der Bibel ins Lateinische anzufertigen. Später übersetzte er das Alte Testament nochmals neu aus dem Hebräischen. Die von ihm erstellte lateinische Bibel, die Vulgata, war lange Zeit der maßgebliche Text für die römisch-katholische Kirche.*
Beim Simultandolmetschen sitzen die DolmetscherInnen in schalldichten Kabinen. Die Redebeiträge werden (fast) gleichzeitig über Mikrofone in die Zielsprache übertragen. Die Teilnehmer können den Dolmetschdienst über Kopfhörer verfolgen und sprechen ihre Wortmeldungen ebenfalls in die Mikrofone. Da Simultandolmetschen äußerste Konzentration voraussetzt, arbeiten die DolmetscherInnen für gewöhnlich in Teams von zwei oder drei Kollegen pro Kabine zusammen und lösen sich in etwa alle halbe Stunden ab. Diese Methode bietet den Vorteil, dass der normale Gesprächsfluss für das Dolmetschen nicht unterbrochen werden muss. Es können beliebig viele Zuhörer an der Veranstaltung teilnehmen und ebenso viele Sprachen gedolmetscht werden. Simultandolmetschen wird in der Regel bei Tagungen, Kongressen oder Konferenzen in großem Rahmen eingesetzt.
Beim Übersetzen von technischen Texten ist in erster Linie Präzision vonnöten, manchmal auf Kosten der Schönheit. Das Dilemma beim Übersetzen lautet oft „Soll die Übersetzung eher treu oder eher schön sein?“. Beides gleichzeitig ist eine Gratwanderung.
Interesse an der Technik selbst ist eine unerlässliche Voraussetzung, um oft komplizierte Zusammenhänge richtig zu verstehen. Abbildungen, Diagramme und sonstiges Bildmaterial sind immer erwünscht, da die Sprache allein nicht alle Informationen vermitteln kann. Wer Bedienungsanleitungen schreibt, weiß, wie wichtig dieser Punkt ist.
Falls mehrere Texte über dasselbe Thema zu übersetzen sind, entweder beim Einzelauftrag oder bei laufenden Aufträgen, ist die terminologische Konsistenz aller Texte absolut wichtig. Dazu legen technische Übersetzerinnen und Übersetzer entsprechende Glossare an, was entweder händisch oder elektronisch (z.B. als Translation Memories) erfolgen kann.
Ein weiteres Problem stellen Anglizismen und neuartige Begriffe dar, für die es oft noch keine treffenden Übersetzungen gibt. Herkömmliche Wörterbücher bleiben hier schnell auf der Strecke. Professionelle Übersetzerinnen und Übersetzer nehmen umfassende Recherchen im Internet vor und halten Rücksprache mit Kolleginnen und Kollegen.
Die Translatologie ist die Wissenschaft vom Dolmetschen und Übersetzen. Sie wird oft auch einfach als Übersetzungswissenschaft bezeichnet, obwohl diese Benennung streng genommen die ebenfalls zur Translatologie gehörige Dolmetschwissenschaft ausschließen würde.
Beim Übersetzen wird ein meist schriftlich fixierter Ausgangstext aus einer Sprache in eine andere übertragen, beim Dolmetschen ein nicht fixierter (i. d. R. mündlicher) Ausgangstext.
Die Translatologie versteht sich als Interdisziplin. Neben ihren Kerngebieten befasst sie sich auch mit Fragestellungen der Linguistik, Computerlinguistik, Fachsprachenforschung, technischen Dokumentation, Terminologielehre und Terminographie/Lexikographie, Kultursoziologie, Kommunikationswissenschaft sowie Psychologie/Gehirnphysiologie.*
"…Übersetzungen und andere Bearbeitungen werden, soweit sie eine eigentümliche geistige Schöpfung des Bearbeiters sind, unbeschadet des am bearbeiteten Werke bestehenden Urheberrechtes, wie Originalwerke geschützt. " vgl. § 5 Abs. 1 des österreichischen Bundesgesetzes über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und über verwandte Schutzrechte.
Die Stimme unserer DolmetscherInnen darf weder mitgeschnitten noch in schriftlicher oder in anderer Form wie auch immer veröffentlicht werden. Die Urheberrechte der DolmetscherInnen bleiben vorbehalten. Für nicht genehmigte Aufnahmen durch Dritte haftet der Auftraggeber. Wir legen Ihnen auf Anfrage gerne ein Angebot für die Vergütung der Autorenrechte vor.
Siehe "Gerichtsdolmetscher".
Siehe "Übersetzer".
Ein/e ÜbersetzerIn ist eine Person, die – im Gegensatz zum Dolmetscher – einen fixierten in der Regel schriftlichen Text von einer Sprache (Ausgangssprache) in eine andere (Zielsprache) überträgt.*
Siehe "Übersetzer".
Übersetzungsbüros nehmen von Auftraggebern Übersetzungsaufträge an und führen diese mit festangestellten oder freiberuflichen ÜbersetzerInnen durch.
entsprechen "Übersetzungsbüros".
Sprache, in der der übersetzte Text (Zieltext) verfasst ist.
Übersetzung eines vorgelegten Textes (Ausgangstext).
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* Quelle: wikipedia.de